Aufgaben Landesfeuerwehrdekan
in Niedersachsen
Die katholischen Bischöfe des Landes Niedersachsen haben erstmalig zum 1. Januar 2005 einen Landesfeuerwehrdekan ernannt und ihm folgende Auftäge gegeben:
•Beteiligung an der Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte der Feuerwehren
•Teilnahme an den Fach- und Verbandstagungen
•Begleitung von Einsatzkräften
•Koordination des Dienstes der Seelsorger für die Feuerwehren und für die Polizei in Niedersachsen
•Koordination des Dienstes von Seelsorgern bei Großschadenslagen
•Mitwirkung an Feiern der Feuerwehren
•Feier von Gottesdiensten
•Erstellung von Beiträgen für die Fachpresse.
Zugleich haben sie den Landesfeuerwehrdekan Niedersachsen für diese Aufgabenfelder in besonderer Weise den zuständigen Stellen des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, dem Innenministerium, den Behörden und Dienststellen der Polizei für die Bistümer des Landes Niedersachsen auf Zusammenarbeit besonders zugeordnet.